Lieferkettengesetz (LkSG)
Verantwortung in der Lieferkette
Seit dem 01.01.2024 fällt LEMKEN in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG, kurz: Lieferkettengesetz). Dieses regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten sowie den Schutz der Umwelt entlang der gesamten Lieferkette.
„Die im LkSG verankerten Sorgfaltspflichten verpflichten Unternehmen dazu, ein betriebliches Risikomanagement einzurichten und ihre Lieferketten regelmäßig und anlassbezogen zu analysieren. Unternehmen müssen darüber hinaus ein Beschwerdeverfahren einrichten und, falls erforderlich, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen.“
BAFA Pressemitteilung vom 23.11.2023
Was bedeutet das?
Hierfür wurden verschiedene Sorgfaltspflichten definiert, die von Unternehmen eingehalten werden müssen. Im Fokus steht dabei das Lieferantenrisikomanagement (Supplier Risk Management).
- Globale Lieferketten prüfen
- Risikoanalyse durchführen
- Präventions- und Abhilfemaßnahmen aufsetzen
Verhaltenskodex (Code of Conduct)
Ein verantwortungsvolles, rechtmäßiges und nachhaltiges Handeln ist für unser Unternehmen die Grundlage und die Absicherung für unseren Unternehmenserfolg.
Dieser Verhaltenskodex soll unseren Geschäftspartnern sowie öffentlichen Stellen unsere Werte und Grundüberzeugen aufzeigen. LEMKEN bekennt sich zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. Wir erwarten das gleiche Verhalten von all unseren Geschäftspartnern. Auch bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern setzen wir voraus, dass die Grundsätze ökologischen, sozialen und ethischen Verhaltens beachtet und in die Unternehmenskultur integriert werden.
Verhaltenskodex zum Download
Hier finden Sie den Verhaltenskodex/Code of Conduct in deutscher und englischer Sprache.
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Verhaltenskodex zum Download
Hier finden Sie den Verhaltenskodex/Code of Conduct in deutscher und englischer Sprache.
HerunterladenBeschwerdemanagementsystem
Nach den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) hat ein Unternehmen ein Hinweisgebersystem zu etablieren. Darüber sollen natürliche Personen dem Unternehmen Informationen oder Hinweise zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken oder Verletzungen melden können. Unabhängig von der Beziehung zum Unternehmen LEMKEN stehen jeder Person verschiedene Meldekanäle offen. Die Meldungen können auf Wunsch anonym abgegeben werden.
- Hinweisgeberportal whizzla
- Per E-Mail an compliance@lemken.com
- Telefonisch 02802 81 600
- Postalisch an:
persönlich / vertraulich
LEMKEN GmbH & Co. KG
Beschwerdestelle
Weseler Str. 5
46519 Alpen